E-Scooter sind heutzutage sehr beliebt. Doch viele Menschen fragen sich, ob man E-Scooter anmelden muss oder nicht. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit den gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen. Die Straßenverkehrsordnung und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) legen fest, unter welchen Bedingungen man E-Scooter nutzen darf.
Inhaltsverzeichnis
E-Scooter Zulassung – Wo müssen Sie Ihren Scooter melden?
Bevor man mit dem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein darf, ist es wichtig, dass man den Scooter angemeldet und versichert. Dafür benötigt man einige Unterlagen, die man bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft einreichen muss.
Für die Anmeldung eines E-Scooters werden neben den persönlichen Daten des Fahrers auch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) benötigt. Die meisten E-Roller sollten diese Informationen in den Unterlagen enthalten. Einen Führerschein benötigt man für das Fahren des Rollers nicht, ebenso wenig für den Abschluss der Versicherung.
Alternativ ist es auch möglich, den E-Scooter online bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anzumelden. Hierfür muss man ein Formular mit den angeforderten Daten ausfüllen. Bei Fragen zum Ablauf kann man sich auch an die Versicherung wenden.
Nach der erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie per Post ein Kennzeichen für den Scooter. Diese muss auf der Rückseite des E-Rollers unterhalb der rückseitigen Beleuchtung angebracht werden. Es dient als Nachweis für die Anmeldung. Zu beachten ist, dass die Plakette immer nur für den Zeitraum vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres gültig ist und daher jedes Jahr erneuert werden muss.
Die Kosten für die Versicherung können je nach Versicherungsgesellschaft, dem E-Scooter Modell, dem Versicherungsumfang sowie dem Alter des Fahrers variieren. Oftmals sind die Tarife für unter 23-Jährige etwas teurer, ähnlich wie bei der Anmeldung von Kraftfahrzeugen.
E-Scooter anmelden: mit diesen Kosten sollten Sie rechnen
Die steigende Beliebtheit von E-Scootern hat dazu geführt, dass Versicherungsunternehmen spezielle Tarife für die Mikromobilitäts-Fahrzeuge eingeführt haben.
Die Kosten für die Versicherung variieren je nach Anbieter und können zwischen 15 und 60 Euro pro Jahr liegen. Bei Fahrern unter 23 Jahren können die Kosten, wie zuvor schon erwähnt, höher ausfallen. Wer eine Teilkaskoversicherung abschließen möchte, muss je nach Versicherungsunternehmen und Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro im Schadensfall mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 10 bis 50 Euro pro Jahr rechnen.
Um genaue Informationen zu den Preisen sowie den enthaltenen Leistungen zu erhalten, empfiehlt es sich, die Webseite der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu besuchen oder Kontakt zum eigenen Versicherungsvermittler aufzunehmen.
Fahren ohne Zulassung – welche Strafen drohen?
Das Fahren eines E-Scooters ohne Zulassung kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Bei einer Kontrolle durch die Polizei drohen hohe Bußgelder. Die Strafe beträgt hierfür in der Regel etwa 40 Euro. Werden zudem noch die erforderlichen Papiere wie die Allgemeine Betriebserlaubnis oder die Zulassung des Fahrzeugs nicht vorgelegt, kann die Strafe auf bis zu 70 Euro ansteigen.
Es gibt jedoch auch E-Scooter, die ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden dürfen und somit keine Zulassung oder Versicherung benötigen. Für solche Fahrzeuge ist auch kein Versicherungsaufkleber erforderlich.
Es ist jedoch wichtig, darauf zu achten, dass diese Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden dürfen, da hierfür eine Zulassung und Versicherung erforderlich sind.
Sie suchen nach einem zugelassenen E-Scooter? Hier zu den Modellen: