Elektro Skateboard mit Strassenzulassung

Ist eine Straßenzulassung für das Elektro Skateboard nötig?

Immer mehr Menschen nutzen Elektro-Skateboards als Verkehrsmittel, sei es für die tägliche Fahrt zur Arbeit oder für Freizeitaktivitäten. Doch sind die Elektro-Skateboards für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen? Welche Vorschriften gelten im Jahr 2023 in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Wir beleuchten die aktuelle Gesetzgebung im Folgenden und geben einen Ausblick.

Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge und was diese für Elektro-Skateboards bedeutet

Seit dem 14. Juni 2019 ist in Deutschland eine Vorschrift für Elektrokleinstfahrzeuge – eKFV – BGBl. Teil I 2019 Nr. 21 – in Kraft getreten, welche eine Zulassung für Elektrofahrzeuge ermöglicht. Allerdings sind E-Skateboards von dieser Regelung betroffen, da sie bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Diese beinhalten:

  • eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h
  • eine Lenk- oder Haltestange
  • eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. 1400 W für selbst balancierende Fahrzeuge
  • eine allgemeine oder individuelle Betriebserlaubnis
  • eine gültige Versicherungsplakette
  • und Sicherheitsanforderungen wie direkte Steuerung über einen Lenker, Blinker, Klingel, Licht und Bremse.
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Fallen E-Skateboards nun unter diese Verordnung?

E-Skateboards werden laut § 2 Abs.1 StVG als Kraftfahrzeuge definiert. Demzufolge müssen beim Betrieb dieser Boards Verhaltensvorschriften für den Fahrzeugverkehr beachtet werden. Die Vorschriften für den Fußgängerverkehr finden keine Anwendung.

Wenn ein Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h haben, unterliegen sie der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Daher müsste ein E-Board zugelassen werden.

Jedoch gibt es derzeit keine Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung für elektrische Skateboards, und sie gehören auch nicht zu den zulassungsfreien Fahrzeugen. Demnach ist es derzeit nicht möglich, ein E-Skateboard in Deutschland zuzulassen. Wer gegen die Zulassungsverordnung handelt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Was gilt in Österreich?

In Österreich ist es ähnlich wie in Deutschland rechtlich kompliziert, ein Elektro-Skateboard im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen. Die österreichische Straßenverkehrsordnung enthält keine spezifischen Bestimmungen zu elektrischen Skateboards. Dies liegt unter anderem daran, dass sie in ihrer Urfassung schon mehr als 50 Jahre alt ist. Stattdessen unterscheidet die Gesetzgebung zwischen zwei Arten von elektrisch betriebenen Fortbewegungsmitteln.

Wenn das E-Skateboard weniger als 600 Watt Leistung hat und die baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet, wird es streng genommen als Elektrofahrrad eingestuft. Verwirrend, oder? Finden wir auch!

In diesem Fall gelten dann die üblichen Verhaltensregeln, wie bei der Nutzung eines E-Bikes. Dazu zählt z.B. das Fahren auf Fahrradwegen, sofern vorhanden, oder auf der Fahrbahn unter Berücksichtigung anderer Verkehrsteilnehmer.

Die meisten elektrischen Skateboards überschreiten jedoch diese Grenzwerte. Aus diesem Grund kann keine präzise Aussage zur Nutzung in Österreich getroffen werden.

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

Auch in der Schweiz finden sich keine verbindlichen Regelungen. Die Linie zwischen Legalität und Strafbarkeit ist ähnlich verschwommen wie in Österreich.

Es gibt auch hier keine Typgenehmigung für Elektro-Skateboards, was bedeutet, dass das Fahren außerhalb von abgesperrten Bereichen als illegal gilt und mit Strafen geahndet werden kann.
Wo darf man in Deutschland mit seinem Elektro-Skateboard fahren?

Dass elektrische Skateboards nicht im Straßenverkehr zugelassen sind, haben wir bereits geklärt. Doch wo darf man nun mit Ihnen fahren? Fahren können Sie aus diesem nur in abgegrenzten, nicht öffentlichen Bereichen. Hierzu zählen unter anderem große Privatgrundstücke, abgesperrte Privatgelände oder Firmengelände.

Es gibt jedoch auch einige Orte, an denen das Fahren legal ist, wie in Bikeparks oder einigen Skateparks. Bevor man jedoch in einem Skatepark fährt, sollte man sich erkundigen, ob E-Skateboards dort erlaubt sind, da die Betreiber das Recht haben, diese zu verbieten.

Wann kann man bei uns mit dem legalen Fahren rechnen?

Es ist unklar, wann E-Skateboards in Deutschland legalisiert werden können, oder ob dies überhaupt jemals der Fall sein wird. Eine Gesetzesanpassung ist notwendig, wurde jedoch schon mehrmals von verschiedenen Parteien angeregt, aber immer wieder verzögert, verschoben oder vertagt.

Im letzten Jahr, konnte die Bundesregierung kein Gesetz verabschieden, das die Nutzung von Elektro-Skateboards im öffentlichen Raum regelt. Viele Szene-Kenner und Hersteller setzen jedoch auf eine Änderung im Jahr 2023.

Andere Länder sind uns in dieser Hinsicht bereits weit voraus. In Kalifornien beispielsweise dürfen E-Skateboards bis zu einer Geschwindigkeit von 24 km/h von Personen ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit genutzt werden. Es ist Pflicht, einen Helm zu tragen und das Board muss über einigen Sicherheitsmerkmale, wie Lichter und Reflektoren verfügen, wenn es im Straßenverkehr eingesetzt wird.

Auch wenn das Fahren auf öffentlichen Straßen derzeit nicht legal ist, ist der Kauf vollkommen legal in Deutschland möglich.

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